Freitag, 23. Juli 2010

Aromapflegeöle

Neumond hat mittlerweile drei Mischungen im Programm, welche seit vielen Jahren klinisch erprobt wurden. Sie dürfen jedoch aus juristischen Gründen nicht als solche ausgewiesen werden: eine wohltuende Haut-Mischung, die optimal auf eine wirksame Decubitus-Prophylaxe (gegen Wundliegen bei bewegungsunfähigen PatientInnen) abgestimmt ist. Eine andere Mischung eignet sich hervorragend zur atemstimulierenden Einreibung, um Bronchialbeschwerden und Lungenentzündungen vorzubeugen, die dritte Mischung enthält entkrampfend und schmerzlindernd wirksame Duft-Bestandteile. Da es sich um als Kosmetikprodukte deklarierte Produkte handelt, müssen sie allgemein und nicht-medizinisch lautende Bezeichnungen tragen (siehe Abbildung). Bei Primavera gibt es 'Gelenkeinreibung', 'Eukawohl" und ähnlich lautende mehr als pflegende Produkte. Es darf also nicht 'schmerzlindernd' oder Ähnliches aufs Etikett, sondern nur nicht-medizinische Ausdrücke. Sie könnten also 'Anti-Autsch' heißen, oder 'Schlaf-gut-durch', 'Samthaut' usw. - der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

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